Die Gewinnermittlung ist das Ergebnis einer individuellen, vertrauensvollen und konzeptionellen Gestaltungsberatung. Unsere Hauptaufgabe ist dabei die Aufstellung von Jahresabschlüssen einschließlich der Fertigung der Bilanzberichte. Eine ausführliche Erläuterung der Einzelpositionen macht dem Unternehmer, aber auch den Banken die Jahresbilanz transparent.
Unser Angebot für Sie umfasst:
Aufstellung der Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses
Aufstellung von Sonderabschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen)
Bilanzpolitische Beratung und Bilanzanalyse
Führung der Inventarverzeichnisse mit Anlagen- und Abschreibungsspiegel
Erstellung des Anhangs und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts als Ergänzung des Jahresabschlusses
Überprüfung selbst erstellter Bilanzen und Bilanzberichte für steuerliche Zwecke
Für Freiberufler und kleinere Unternehmer sowie für sonstige Gewinnermittlungen erstellen wir Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG oder auf Wunsch eine Steuerbilanz.
„Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“ (BFH 20.05.1997, VIII B 108/96, HFR 1997, 750, 751)
Dabei wollen wir Sie unterstützen!