Photovoltaikanlagen als Liebhabereibetrieb
Die Einkünfte der Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken waren bisher regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären. Mit Schreiben vom 2.6.2021 hat das BMF Voraussetzungen festgelegt, unter denen für PV-Anlagen bzw. für Blockheizkraftwerken eine Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werden kann. Der Betrieb wird anschließend als Liebhabereibetrieb geführt und ist damit ertragsteuerlich nicht mehr erklärungspflichtig.
Da einige Zweifelsfragen hierzu noch offen waren, hat das BMF mit Schreiben vom 29.10.2021 Stellung genommen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!
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