Zum 30.9.2026 werden Finanzkontendaten für das Jahr 2025 mit 118 Staaten automatischausgetauscht (u. a. EU-Staaten, CRS-Staaten, Schweiz, Liechtenstein; zusätzlicheAbkommen etwa mit den USA).Meldekette:
deutsche Finanzinstitute melden die Daten bis 31.7.2026 an das BZSt,
das BZSt übermittelt sie an die ausländischen Steuerbehörden und erhält imGegenzug deren Meldungen für deutsche Steuerpflichtige.Übermittelte Inhalte in Kurzform:
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Steuer-ID),
Kontonummern, Kontensalden/-werte,
alle Kapitalerträge inkl. Zinsen,...
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragssteigerungen begrenzen. Erste Regelungen gelten seit 30.7.2026, weitere folgen ab 2027 bzw. 2028.
Kernpunkte in Kurzform:
Begrenzung der Vergütungssteigerungen für Kliniken, Pflege und ambulante Leistungen auf die Kostenentwicklung/Grundlohnrate.
Leistungskürzungen bzw. Streichungen (u. a. Cannabis-Blüten als Heilmittel, Homöopathie für Kinder, diverse Sondervergütungen).
Mehr Kostenbeteiligung der Versicherten: höhere Zuzahlungen für Heilmittel, geringere...
Einheitlich 7% Umsatzsteuer auf Speisen in Gastronomie, Restaurants und Catering
Seit dem 01.01.2026 gilt für den Vor-Ort-Verzehr und die Mitnahme/Lieferung von Speisen ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz von 7%. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19%.
Dies hat zur Folge, dass Betriebe ihre Kassen- und Abrechnungssysteme, Speisekarten, Rechnungen, Gutscheine, etc. entsprechend anpassen müssen. Bei kombinierten Angeboten von Getränken und Speisen ist auf eine korrekte Aufteilung und Besteuerung zu achten. Denn ein fälschlich zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag muss abgeführt werden.Haben Sie Fragen hierzu oder benötigen Unterstützung? Gerne...
Warnung vor Phishing-Mails: Bundeszentralamt für Steuern und Berufsgenossenschaften
Zur Zeit erreichen uns vermehrt Meldungen zu Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder Berufsgenossenschaften (BG) per E-Mail verschickt wurden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei in der Regel um Phishing-Mails handelt. Solche Nachrichten sind meist eindeutig an der ausländischen IBAN-Nummer, manchmal auch an der E-Mail-Adresse des Absenders erkennbar.
Bitte bezahlen Sie im Zweifel nicht. Klären Sie vorab, ob eine Zahlungsaufforderung berechtigt ist.
Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit unter 0841/885 40 60 bei uns melden
Neue BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer – Nachlassregelungskosten
Sind mehrere Erben vorhanden und sind diesen Erben jeweils konkrete Gegenstände oder Geldbeträge zugewendet worden, müssen ggf. Nachlassgegenstände erst veräußert werden, um die Anordnungen des Erblassers zu erfüllen. In diesem Fall mindern die Nachlassregelungskosten inkl. notwendiger Unterbringungs- und Sachverständigenkosten den Nachlass und somit die Höhe der Erbschaftsteuer.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.
Neue BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer – Freibetrag für Enkelkinder
Die Höhe des Erbschaftsteuerfreibetrags für Kinder des Erblassers beträgt 400.000 EUR. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag grundsätzlich 200.000 EUR. Nur dann, wenn der erbberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt des Todes des Großelternteils – also des Erblassers – bereits verstorben ist, erhalten Enkelkinder ebenfalls einen Freibetrag iHv 400.000 EUR. Der Erb- und Pflichtteilsverzicht durch noch lebende Elternteile führt nicht zur Erhöhung des Freibetrags für Enkelkinder. Es gibt „keine Todesfiktion durch Erbverzicht“.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter...
Neue BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer – Sterbegeldversicherung
Zahlungen einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen nicht unmittelbar den Nachlasswert. Jedoch geht ein gleichwertiger Sachleistungsanspruch des Erblassers gegenüber dem Bestattungsunternehmen auf die Erben über und erhöht den Nachlass um den entsprechenden Betrag. Im Gegenzug dürfen die Erben die gesamten Bestattungskosten vom Nachlass in Abzug bringen.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.
Schenkungsteuerpflicht bei niedrig verzinstem Privatdarlehen
Laut BFH vom 31.07.2024 unterliegt der Zinsvorteil zwischen einem niedrig verzinsten Privatdarlehen und einem Bankdarlehen mit marktüblichen Zinssätzen der Schenkungsteuer.
Hierbei wird für die Berechnung nicht auf die Differenz von 5,5 % und dem vereinbarten Zins abgestellt, sondern auf den marktüblicher Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme für ein entsprechendes Bankdarlehen vereinbart werden konnte.
Für die Berechnung des Wertes der steuerpflichtigen Schenkung ist der jährliche Zinsvorteil bei unbefristeten Darlehen mit einem gesetzlich normierten Faktor zu...
Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 01.01.2025
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2025 angepasst. Diese Regelung kann nun – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch von im Inland ansässigen Kleinunternehmern, die Geschäfte im EU-Ausland tätigen, beziehungsweise auch von im EU-Ausland ansässigen Kleinunternehmern, die Geschäfte in Deutschland tätigen, genutzt werden.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurden auch die Grenzen für die Kleinunternehmer-Regelung erhöht: Die Gesamtumsatzgrenze für das Vorjahr wurde von 22.000 € auf 25.000 € und die Gesamtumsatzgrenze für das laufende Jahr von...
Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages beschlossen. Dieser lag in 2021 bei 1.000 € und wurde bereits für das Veranlagungsjahr 2022 auf 1.200 € erhöht. Nun wurde eine weitere Anhebung auf 1.230 € pro Jahr beschlossen.Der Werbungskostenpauschbetrag mindert die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn nicht höhere, tatsächliche Werbungskosten wie z.B. Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte, nachgewiesen werden können.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.
Erstell von Frau Teresa Bergmoser
Erhöhte Wohngebäudeabschreibung für Vermieter
Für vermietete Wohngebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023 kann eine erhöhte Abschreibung i.H.v. 3% statt bisher i.H.v. 2% vorgenommen werden. Daneben besteht bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z.B. Baukostenobergrenze, Effizienzvorgaben, etc.) die Möglichkeit einer Sonderabschreibung.
Sollten Sie kürzlich ein neu hergestelltes Objekt erworben haben oder zeitnah in eine neue Immobilie investieren wollen und hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0841/885 40 60.
Erstell von Frau Carolin Lösel
Umsatzsteuer bei Vermietung mit Nebenleistungen
Grundsätzlich sind ausgeführte Leistungen umsatzsteuerlich in Haupt- und Nebenleistungen einzuteilen. Die Nebenleistungen unterliegen als unselbständige Leistungen den gleichen Vorschriften wie die Hauptleistung und insbesondere auch demselben Umsatzsteuersatz. Allerdings kann strittig sein, ob eine einheitliche oder mehrere getrennt zu besteuernde Leistungen vorliegen. Gemäß dem nationalen Aufteilungsgebot beurteilt z.B. die Finanzverwaltung Übernachtungsleistungen eines Hotels mit Frühstück und Spa als separate Leistungen und besteuert deswegen nur die Vermietungsleistung mit dem...
Keine steuerliche Anerkennung für Kosten von Maßnahmen, die gegen nationales Recht verstoßen
Für die Anerkennung von Kosten für z.B. ärztliche Behandlungen als außergewöhnliche Belastung ist u.a. Voraussetzung, dass die Maßnahmen nicht gegen inländisches Recht verstoßen. So können beispielweise Kosten für eine spezielle künstliche Befruchtung im Ausland, deren Durchführung im Inland verboten ist, nicht als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Behandlung im Ausland erfolgreich war, die Behandlungen im Inland jedoch nicht.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0841/885 40 60.
Viertes Corona-Steuerhilfe-Gesetz
Privatpersonen und Unternehmen sollen aufgrund des vierten Corona-Steuerhilfe-Gesetzes u.a. durch folgende Maßnahmen entlastet werden:
Die Vorschriften zur Homeoffice-Pauschale haben bis Ende 2022 weiter Bestand.Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2022 angeschafft oder hergestellt werden, können degressiv abgeschrieben werden.Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld können rückwirkend bis Ende Juni 2022 steuerfrei bleiben.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0841/885 40 60.













