Schenkungsteuerpflicht bei niedrig verzinstem Privatdarlehen
Laut BFH vom 31.07.2024 unterliegt der Zinsvorteil zwischen einem niedrig verzinsten Privatdarlehen und einem Bankdarlehen mit marktüblichen Zinssätzen der Schenkungsteuer.
Hierbei wird für die Berechnung nicht auf die Differenz von 5,5 % und dem vereinbarten Zins abgestellt, sondern auf den marktüblicher Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme für ein entsprechendes Bankdarlehen vereinbart werden konnte.
Für die Berechnung des Wertes der steuerpflichtigen Schenkung ist der jährliche Zinsvorteil bei unbefristeten Darlehen mit einem gesetzlich normierten Faktor zu multiplizieren. Bei zeitlich befristeten Darlehen wird der jährliche Zinsvorteil mit der Darlehenslaufzeit multipliziert.
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