
Neue BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer – Freibetrag für Enkelkinder
Die Höhe des Erbschaftsteuerfreibetrags für Kinder des Erblassers beträgt 400.000 EUR. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag grundsätzlich 200.000 EUR. Nur dann, wenn der erbberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt des Todes des Großelternteils – also des Erblassers – bereits verstorben ist, erhalten Enkelkinder ebenfalls einen Freibetrag iHv 400.000 EUR. Der Erb- und Pflichtteilsverzicht durch noch lebende Elternteile führt nicht zur Erhöhung des Freibetrags für Enkelkinder. Es gibt „keine Todesfiktion durch Erbverzicht“.
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