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Neue BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer – Nachlassregelungskosten

Sind mehrere Erben vorhanden und sind diesen Erben jeweils konkrete Gegenstände oder Geldbeträge zugewendet worden, müssen ggf. Nachlassgegenstände erst veräußert werden, um die Anordnungen des Erblassers zu erfüllen. In diesem Fall mindern die Nachlassregelungskosten inkl. notwendiger Unterbringungs- und Sachverständigenkosten den Nachlass und somit die Höhe der Erbschaftsteuer.

Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.