Einheitlich 7% Umsatzsteuer auf Speisen in Gastronomie, Restaurants und Catering
Seit dem 01.01.2026 gilt für den Vor-Ort-Verzehr und die Mitnahme/Lieferung von Speisen ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz von 7%. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19%.
Dies hat zur Folge, dass Betriebe ihre Kassen- und Abrechnungssysteme, Speisekarten, Rechnungen, Gutscheine, etc. entsprechend anpassen müssen. Bei kombinierten Angeboten von Getränken und Speisen ist auf eine korrekte Aufteilung und Besteuerung zu achten. Denn ein fälschlich zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag muss abgeführt werden.
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