Jährliche Verzinsung von 6 % auf Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig
Mit seinem Urteil vom 08.07.2021 hat das BVerfG die Verzinsung mit 6 % jährlich (0,5 % monatlich) ab 2014 als verfassungswidrig erklärt.
Bisher wurden Steuererstattungen und Steuernachzahlungen ab dem 16. Folgemonat nach Entstehung der Steuer (z.B. ab 1.4.20 für die Einkommensteuer-Erstattung für das Jahr 2018) mit monatlich 0,5 % verzinst. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu erlassen, allerdings erst für Verzinsungszeiträume, die in das Jahr 2019 und später fallen. Diese Neuregelung ist bis zum 31.07.2022 zu treffen.
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