Digitale Verfahrensdokumentation Pflicht für alle Unternehmer
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet alle Unternehmen, eine sog. Verfahrensdokumentation zu erstellen und diese bei Betriebsprüfungen vorlegen zu können.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Für jedes elektronische Datenverarbeitungssystem (EDV) eines Unternehmers muss der Unternehmer dokumentieren, wie Aufträge und Prozesse im Unternehmen ablaufen und wie das EDV-System (Mail-Programm, Word, Excel, ERP-System, Warenwirtschafts- und Kassensystem etc.) in diesen Prozess eingebunden ist. Bei elektronisch erzeugten Dokumenten (z.B. elektronisch erstellte Angebote, Rechnungen, Bestellungen, Lieferscheine, Kontoauszüge, Schriftverkehr) muss dargestellt werden, wie und womit sie entstehen und anschließend indiziert, verarbeitet und gespeichert werden und nach Jahren wieder lesbar gemacht werden können (keine Manipulations- oder Verlustmöglichkeit).
Betriebsprüfer verlangen nun vermehrt Verfahrensdokumentationen bei Betriebsprüfungen.
Sollte eine Verfahrensdokumentation fehlen, kann es durch den Betriebsprüfer zur Verwerfung der gesamten Buchführung und zu Hinzuschätzungen beim Gewinn kommen (ggf. Annahme des Versuchs einer Steuerhinterziehung)!
Unser Ziel ist es, Sie vor Hinzuschätzungen bei einer Betriebsprüfung zu schützen.
Schabmüller und Dr. Lösel helfen Ihnen hier gerne! Wir unterstützen und beraten Sie.
Rufen Sie uns einfach an unter 0841 / 885 40 6-0.