Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis 31.03.2022 verlängert. Die Bezugsdauer beträgt maximal 24 Monate. Die bisher geltenden Voraussetzungen hierfür bleiben bestehen.
Demnach müssen mindestens 10 % der Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sein. Auf den Aufbau von Minusstunden im Arbeitskonto des Arbeitnehmers muss vollständig verzichtet werden.
Bis Ende 2021 wurden den Arbeitgebern von der Arbeitsagentur 100 % der Beiträge zur Sozialversicherung erstattet. Ab Januar wird dies nun auf 50 % gesenkt. Die übrigen 50 % können erstattet werden, wenn der Mitarbeiter während des Arbeitsausfalls an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.
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