Viertes Corona-Steuerhilfe-Gesetz

Privatpersonen und Unternehmen sollen aufgrund des vierten Corona-Steuerhilfe-Gesetzes u.a. durch folgende Maßnahmen entlastet werden:

  • Die Vorschriften zur Homeoffice-Pauschale haben bis Ende 2022 weiter Bestand.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2022 angeschafft oder hergestellt werden, können degressiv abgeschrieben werden.
  • Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld können rückwirkend bis Ende Juni 2022 steuerfrei bleiben.

Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0841/885 40 60.

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