Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages beschlossen. Dieser lag in 2021 bei 1.000 € und wurde bereits für das Veranlagungsjahr 2022 auf 1.200 € erhöht. Nun wurde eine weitere Anhebung auf 1.230 € pro Jahr beschlossen.
Der Werbungskostenpauschbetrag mindert die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn nicht höhere, tatsächliche Werbungskosten wie z.B. Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte, nachgewiesen werden können.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.
Erstell von Frau Teresa Bergmoser