Erhöhte Wohngebäudeabschreibung für Vermieter

Für vermietete Wohngebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023 kann eine erhöhte Abschreibung i.H.v. 3% statt bisher i.H.v. 2% vorgenommen werden. Daneben besteht bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z.B. Baukostenobergrenze, Effizienzvorgaben, etc.) die Möglichkeit einer Sonderabschreibung.

Sollten Sie kürzlich ein neu hergestelltes Objekt erworben haben oder zeitnah in eine neue Immobilie investieren wollen und hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0841/885 40 60.


Erstell von Frau Carolin Lösel

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