
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragssteigerungen begrenzen. Erste Regelungen gelten seit 30.7.2026, weitere folgen ab 2027 bzw. 2028.
Kernpunkte in Kurzform:
- Begrenzung der Vergütungssteigerungen für Kliniken, Pflege und ambulante Leistungen auf die Kostenentwicklung/Grundlohnrate.
- Leistungskürzungen bzw. Streichungen (u. a. Cannabis-Blüten als Heilmittel, Homöopathie für Kinder, diverse Sondervergütungen).
- Mehr Kostenbeteiligung der Versicherten: höhere Zuzahlungen für Heilmittel, geringere Festzuschüsse beim Zahnersatz.
- Jährliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen um 3.600 €.
- Einführung von Teil-Arbeitsunfähigkeit und Teil-Krankengeld.
- Weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung, mit Ausnahmen für Kinder und besonders schutzbedürftige Gruppen; Beitragszuschlag 2,5 %.
- Ab 2028 geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.
Zuzahlungsbegrenzungen für chronisch Kranke und finanziell schwache Versicherte bleiben bestehen.
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