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Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026

Zum 30.9.2026 werden Finanzkontendaten für das Jahr 2025 mit 118 Staaten automatisch
ausgetauscht (u. a. EU-Staaten, CRS-Staaten, Schweiz, Liechtenstein; zusätzliche
Abkommen etwa mit den USA).
Meldekette:

  • deutsche Finanzinstitute melden die Daten bis 31.7.2026 an das BZSt,
  • das BZSt übermittelt sie an die ausländischen Steuerbehörden und erhält im
    Gegenzug deren Meldungen für deutsche Steuerpflichtige.
    Übermittelte Inhalte in Kurzform:
  • personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Steuer-ID),
  • Kontonummern, Kontensalden/-werte,
  • alle Kapitalerträge inkl. Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge, Veräußerungsgewinne.
    Kapitalerträge aus ausländischen Konten sind weiterhin in der Steuererklärung anzugeben.
    Unterlassene Erklärung kann zu Bescheidsänderung, Nachsteuer und Zinsen sowie – je
    nach Fall – steuerstrafrechtlichen Folgen führen.
    Haben Sie Fragen hierzu oder benötigen Unterstützung?
    Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.