
Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026
Zum 30.9.2026 werden Finanzkontendaten für das Jahr 2025 mit 118 Staaten automatisch
ausgetauscht (u. a. EU-Staaten, CRS-Staaten, Schweiz, Liechtenstein; zusätzliche
Abkommen etwa mit den USA).
Meldekette:
- deutsche Finanzinstitute melden die Daten bis 31.7.2026 an das BZSt,
- das BZSt übermittelt sie an die ausländischen Steuerbehörden und erhält im
Gegenzug deren Meldungen für deutsche Steuerpflichtige.
Übermittelte Inhalte in Kurzform: - personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Steuer-ID),
- Kontonummern, Kontensalden/-werte,
- alle Kapitalerträge inkl. Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge, Veräußerungsgewinne.
Kapitalerträge aus ausländischen Konten sind weiterhin in der Steuererklärung anzugeben.
Unterlassene Erklärung kann zu Bescheidsänderung, Nachsteuer und Zinsen sowie – je
nach Fall – steuerstrafrechtlichen Folgen führen.
Haben Sie Fragen hierzu oder benötigen Unterstützung?
Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60.