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Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuer

Wie bereits bekannt, wurde die Grundsteuer reformiert. Die Grundsteuerwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 müssen nun neu festgestellt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht vorwiegend für alle Eigentümer eines Grundstücks, eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte zusammen mit Erbbauverpflichteten.

Die Abgabefrist beginnt am 01.07.2022 und endet bereits am 31.10.2022.

Gerne erstellen wir Ihre Feststellungserklärung. Rufen Sie uns einfach an unter 0841 / 885 40 6-0 oder schicken uns eine entsprechende E-Mail an info@schabmueller-loesel.de.