Anwendung der 1%-Regelung auch bei vorhandenem gleichwertigem Kfz im Privatvermögen
Voraussetzung für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Pkw ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Ist das Fahrtenbuch fehlerhaft, so wird gemäß eines Urteils des FG München zur Ermittlung der Privatnutzung die 1%-Regelung zugrunde gelegt, selbst wenn im Privatvermögen weitere, gleichwertige oder sogar höherwertige Kfz vorhanden sind.
(Gegen dieses FG-Urteil ist eine Revision vor dem BFH unter Az. VIII R 12/21 anhängig).
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