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Anrechnung von Bezügen bei Unterhaltsaufwendungen

Unterhaltsleistungen an unterhaltspflichtige Personen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen werden grundsätzlich sämtliche Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers angerechnet. Sie mindern durch die Anrechnung die abziehbaren Beträge.Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass zu den anzurechnenden Bezügen auch die BAföG-Förderung zählt. Bekommen z.B. studierende Kinder, welche nicht mehr als Kind im Sinne der Einkommensteuer berücksichtigt werden, eine Förderung, mindern diese den abziehbaren Betrag bei den...

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Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel

Arbeitnehmer können entstandenen Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte grundsätzlich durch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Alternativ können sie tatsächlich entstandene Kosten dann geltend machen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und entsprechende höhere Aufwendungen nachweisen können.Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für diese Wege genutzte Taxen nicht zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen. Dem Steuerpflichtigen ist in solchen Fällen höchstens die Entfernungspauschale zu gewähren. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen...

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