Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages

Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages beschlossen. Dieser lag in 2021 bei 1.000 € und wurde bereits für das Veranlagungsjahr 2022 auf 1.200 € erhöht. Nun wurde eine weitere Anhebung auf 1.230 € pro Jahr beschlossen.
Der Werbungskostenpauschbetrag mindert die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn nicht höhere, tatsächliche Werbungskosten wie z.B. Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte, nachgewiesen werden können.

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Erstell von Frau Teresa Bergmoser

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