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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und Beitragssteigerungen begrenzen. Erste Regelungen gelten seit 30.7.2026, weitere folgen ab 2027 bzw. 2028.

Kernpunkte in Kurzform:

  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen für Kliniken, Pflege und ambulante Leistungen auf die Kostenentwicklung/Grundlohnrate.
  • Leistungskürzungen bzw. Streichungen (u. a. Cannabis-Blüten als Heilmittel, Homöopathie für Kinder, diverse Sondervergütungen).
  • Mehr Kostenbeteiligung der Versicherten: höhere Zuzahlungen für Heilmittel, geringere Festzuschüsse beim Zahnersatz.
  • Jährliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen um 3.600 €.
  • Einführung von Teil-Arbeitsunfähigkeit und Teil-Krankengeld.
  • Weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung, mit Ausnahmen für Kinder und besonders schutzbedürftige Gruppen; Beitragszuschlag 2,5 %.
  • Ab 2028 geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.


Zuzahlungsbegrenzungen für chronisch Kranke und finanziell schwache Versicherte bleiben bestehen.


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