Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 01.01.2025
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2025 angepasst. Diese Regelung kann nun – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch von im Inland ansässigen Kleinunternehmern, die Geschäfte im EU-Ausland tätigen, beziehungsweise auch von im EU-Ausland ansässigen Kleinunternehmern, die Geschäfte in Deutschland tätigen, genutzt werden.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurden auch die Grenzen für die Kleinunternehmer-Regelung erhöht: Die Gesamtumsatzgrenze für das Vorjahr wurde von 22.000 € auf 25.000 € und die Gesamtumsatzgrenze für das laufende Jahr von 50.000 € auf 100.000 € angehoben. Ab dem Jahr 2025 gilt bei Überschreiten der Umsatzgrenze iHv 100.000 € im laufenden Jahr, dass bereits für die Rechnung, mit der diese Grenze erstmalig überschritten wird, Umsatzsteuer anfällt, ebenso wie für alle darauf folgenden Rechnungen.
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