Übernahme von Parkgebühren durch Arbeitgeber
Erstattet ein Arbeitgeber seinen Angestellten die Parkgebühren für Parkplätze in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte, führt dies zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Da mit der gesetzlichen Entfernungspauschale auch Parkkosten abgegolten sind, ist eine pauschale Versteuerung mit 15% nicht möglich. Sofern bei einem Arbeitgeber für eine Vielzahl von Beschäftigten mit verschiedenen Wohnsitzfinanzämtern eine Nachversteuerung von übernommenen Parkgebühren erfolgt, kann hierfür allein der Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.
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