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Fristgebundene Meldepflichten zum Transparenzregister

Im Jahr 2022 müssen bestimmte Vereinigungen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen beim Transparenzregister unter www.transparenzregister.de anmelden. Hierfür gelten folgende Fristen:

  • bereits am 31.03.2022 ausgelaufen: Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft, KGaA
  • bis zum 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft
  • bis zum 31.12.2022: in allen anderen meldepflichtigen Fällen, z.B. KG, OHG, PartG

Bei Verstößen gegen die geltenden Transparenzpflichten kann eine Geldbuße festgesetzt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer 0841 / 885 406-0 zur Verfügung.